Informationspflicht VAG
Allgemein
Der Bundesrat hat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie die neue Aufsichtsverordnung (AVO) per 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Neu stehen Versicherungsvermittler unter staatlicher Aufsicht. Diese wird durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA wahrgenommen. Der Art. 40 VAG definiert einen Versicherungsvermittler als Person, die im Interesse von Versicherungsunternehmen oder anderen Personen Versicherungsverträge anbietet bzw. abschliesst. Darunter fallen Makler, Broker, neutrale Versicherungsberater ebenso wie der Aussendienst der Versicherungsgesellschaften.
Informationspflicht
Neu unterliegen alle Versicherungsvermittler der Informationspflicht nach Art. 45 VAG. Als Versicherungsbroker müssen wir den Kunden bei Kontaktaufnahme mindestens über das Folgende informieren:
Identität und Adresse
Die Allrisk AG ist eine Aktiengesellschaft. Die Register-Nummer beim Bundesamt für Privatversicherung lautet 10016. Der Firmensitz befindet sich Rheinweg 1 in 8200 Schaffhausen. Alle Mitarbeitenden stehen in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis zur Allrisk AG.
Zusammenarbeit/Vertragsbeziehung mit den Versicherungsunternehmen
Die Allrisk AG ist im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich und auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden. Sie verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen wesentlichen in der Schweiz lizenzierten Versicherern (inkl. Krankenkassen und registrierte Gemeinschafts-/Sammelstiftungen).
Meldestelle für den Haftungsfall
Unsere Aufträge erledigen wir nach bestem Wissen und mit der grösstmöglichen Sorgfalt. Bei Beschwerden im Zusammenhang mit Nachlässigkeit, Fehlern oder unrichtigen Auskünften im Rahmen der Vermittlertätigkeit ist der Geschäftsführer der Allrisk AG, Herr Alexander Schlehan, zu kontaktieren.